MaRisk für Versicherungen

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Analog zur qualitativen Finanzaufsicht im Bankensektor werden die Versicherungsgesellschaften in Deutschland im Zuge der Einführung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vor eine neue Herausforderung gestellt.


Insbesondere bei der Umsetzung der Vorgaben im Bereich Prozessgestaltung und Organisation des Risikomanagements sind folgende Themen von großer Bedeutung:

  • Die Festlegung der Risikostrategie muss von der Geschäftsleitung verantwortet werden, da diese auch die Geschäftsstrategie vorgibt.
     
  • Ein Planungsprozess, der alle relevanten Risiken umfasst und in regelmäßigen Abschnitten die Risikostrategie des Unternehmens anpasst, muss eingeführt werden.
     
  • Die Erstellung eines Risikotragfähigkeitskonzepts erfolgt auf Basis eines Risikoprozesses: Analyse und Identifikation der Risiken, Bewertung bzw. Quantifizierung, Steuerung bspw. mit Hilfe von Frühwarnsystemen, Überwachung mit geeigneten Reportings.

  • Die Bestimmung interner Leitlinien, die Beschreibung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Behandlung besonderer Fragestellungen wie die Einführung neuer Produkte, Outsourcing und Notfallpläne bilden die wesentlichen Anforderungen an den organisatorischen Rahmen der MaRisk.

d-fine unterstützt Sie bei der Lösung dieser Problemstellungen und steht Ihnen kompetent zur Seite!


Ihr Ansprechpartner: 

Alexander Schalk

Telefon: +49 89 7908617-468

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