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Anmeldung interner Marktrisikomodelle
Für eine regulatorische Anmeldung Ihres internen Marktrisikomodells gibt es gute Gründe:
- Ein internes Modell ermöglicht eine dauerhaft verbesserte und konsistente Risikosteuerung durch die Vereinheitlichung der internen und externen Risikosteuerung.
- Durch den Verzicht auf Standardverfahren im Handelsbuch ergibt sich eine Vereinfachung der Prozesse im Zusammenspiel zwischen Risikocontrolling und Meldewesen.
- Die regulatorische Anerkennung des eigenen Marktrisikomodells ist ein Zeichen für die Qualität ihrer Risikosteuerung und unterstützt damit Ihre Außendarstellung gegenüber Ratingagenturen, Kunden und Geschäftspartnern.
- Die Eigenmittelanforderungen für das allgemeine und besondere Marktpreisrisiko können in vielen Fällen deutlich gesenkt werden.
Kosten-Nutzen-Analyse
Vor der Entscheidung, ein internes Modell einzuführen, steht eine Kosten- und Nutzenabwägung. Für unsere Kunden haben wir entsprechende Vorstudien durchgeführt und dabei unter anderem folgende Punkte untersucht:
- Aufnahme des Status Quo und Erstellung von Gap-Analysen hinsichtlich fachlicher, prozessualer und technischer Anforderungen an ein internes Marktrisikomodell
- Durchführung von Modellrechnungen zur Abschätzung der zu erwartenden Einsparung im Hinblick auf das regulatorische Kapital
- Erstellung eines Projektplans und einer Aufwandsschätzung für das Gesamtprojekt
Gerne unterstützen wir auch Ihr Institut dabei.
Prüfungsvorbereitung
Der Weg zur erfolgreichen Zulassung ist nicht einfach. Es sind in der Regel nicht modelltheoretische Fragen, welche die eigentliche Hürde darstellen, sondern die organisatorische Einbettung des Modells in die Risikosteuerung sowie die Prozesse, Datenflüsse und deren Dokumentation im Modellumfeld. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist deshalb die Unterstützung unserer Kunden bei der Verbesserung ihrer internen Modelle bis zur Prüfungsreife. Dies betrifft üblicherweise folgende Punkte, wobei besonderer Wert auf die Behebung bereits bestehender Prüfungsanmerkungen zu legen ist:
- Dokumentation und Optimierung der Prozesse
- Qualitätssicherung von Datenflüssen und technischen Gegebenheiten
- Vervollständigung der Dokumentation
- Validierung des Risikomodells
- Einbeziehung neuer Produkte in das interne Modell
- Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit Schwerpunkt auf die SolvV und die MaRisk
Vor Beginn des Prüfungsprozesses sind den Aufsichtsbehörden umfangreiche Dokumentationsunterlagen bereitzustellen. Diese müssen erstellt oder aktualisiert und zusammengestellt werden. In der Schlussphase der Prüfungsvorbereitung sind alle mit der Prüfung befassten Mitarbeiter auf die Prüfung und die Prüfungsgespräche vorzubereiten. Während der laufenden Prüfung sind oftmals kurzfristig Analysen und zusätzliche Dokumente zu erstellen.
Bei allen diesen Punkten können wir Sie mit unserer seit 1998 gesammelten praktischen Erfahrungen unterstützen. Wir kennen die Herausforderungen und die Prüfungspraxis. In Deutschland haben wir an jedem zweiten internen Modell mitgewirkt und mehrere Kunden direkt bei der Anmeldung unterstützt. Profitieren Sie von dieser Erfahrung!
Nach der erfolgreichen Zulassung
Auch nach der erfolgreichen Zulassung eines internen Modells besteht häufig Anpassungs- und Verbesserungsbedarf, beispielsweise bei der Bearbeitung von Prüfungsfeststellungen oder der Erweiterung des Modells um bisher nicht zugelassene Anrechnungsbeträge im Falle eines Partial Use. In der Vergangenheit haben wir unsere Kunden unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt:
- Anmeldung des spezifischen Zins- und Aktienrisikos
- Modellierung des inkrementellen Risikos (Incremental Risk Charge)
- Verbesserung der Modellierung und technischen Performance der Risikorechnung für komplexe Derivate (z.B. für Bermudan Swaptions oder für pfadabhängige Zinsderivate)
- Verbesserung der Risikorechnung von Optionsrisiken (z.B. Erweiterung der Risikorechnung um die Berücksichtigung von Smiles für Volatilitätsflächen)


